Leistungen für Arbeitnehmer

Das vorrangige Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht darin, erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Beendigung ihrer Hilfebedürftigkeit zu unterstützen. Der Einsatz der Arbeitskraft zur Erzielung von Einkommen steht hierbei im Mittelpunkt der Bemühungen, die vorübergehende Notlage zu beenden bzw. zu verringern.

Im besonderen Fokus stehen hierbei die individuellen Voraussetzungen der Person, die durch das Jobcenter betreut wird.

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Maßnahmen bei einem Arbeitgeber

Maßnahmen bei einem Träger

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