Beirat
In jedem Jobcenter ist ein örtlicher Beirat zu bilden. Der Beirat berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen (vgl. § 18d SGB II).
Der Beirat hat insbesondere folgende Beratungsfunktionen:
- Unterstützung der Geschäftsführung bei der Entwicklung von regionalen Lösungskonzepten
- Beratung des Entwurfs des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms
- Behandlung von Zukunftsthemen innerhalb des Jobcenters
- Beurteilung der Verträglichkeit der Instrumente des „Zweiten Arbeitsmarktes“
- Förderung des gesellschaftlichen Konsenses
Im Beirat des Jobcenters Prignitz sind derzeit Vertreter/innen:
- des Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg e. V.,
- des Deutschen Gewerkschaftsbundes Brandenburgs,
- der IHK Potsdam, Regionalcenter Prignitz,
- der Kreishandwerkerschaft Prignitz,
- der Handwerkskammer Potsdam,
- der Kreisarbeitsgemeinschaft Prignitz des Städte- und Gemeindebundes Brandenburgs,
- der kleine Liga der Wohlfahrtsverbände z. Zt. DRK Prignitz und
- Mitglieder des Kreistages Prignitz