Mit
dem Starke-Familien-Gesetz haben sich die Unterstützungsangebote für Familien
ab dem 01.08.2019 verbessert, wie z.B. Wegfall der Gebühren für die
Kinderbetreuung für Familien mit sehr kleinem Einkommen (Leistungen nach SGB
II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Bezug von Wohngeld oder
Kinderzuschlag), höhere Zuschüsse mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe
etc.
In der neuen Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden alle Leistungen und Ansprüche leicht verständlich dargestellt. Informieren Sie sich und bei weiteren Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihr Jobcenter. Wir beraten Sie gerne!