Sonderzahlungen für Grundsicherungsbezieher im SGB II

Kundinnen und Kunden des Jobcenters erhalten aufgrund des sog. Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz eine Sonderzahlung. Für leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wird ab Juli 2022 ein monatlicher Sofortzuschlag in Höhe von 20€ gewährt. Eine Einmalzahlung in Höhe von 200€ erhalten erwachsene Leistungsberechtigte, sofern sie für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben.

Die Bewilligung und Auszahlung der jeweiligen Zuschläge erfolgt automatisiert mittels separaten Bewilligungsbescheiden ab Ende Juli 2022. Eine gesonderte Antragstellung für den Erhalt der Zuschläge ist nicht erforderlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenter Prignitz bitten von Anfragen abzusehen.

Weitere Informationen zu den Einmalzahlungen und Sofortzuschlägen finden Sie hier.

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