Derzeit gehen im Jobcenter Prignitz vermehrt Anträge auf einmalige „Leistungen zur Vorbereitung einer häuslichen Quarantäne und einer ausreichenden Versorgung“ ein.
Wir weisen darauf hin, dass Pflege- und Hygieneartikel, die ggf. derzeit häufiger genutzt werden (z.B. Seife, Taschentücher, Handdesinfektionsgel), grundsätzlich vom Regelbedarf umfasst sind. Daher lösen sie keinen Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II aus. Derartige Anträge werden daher vom Jobcenter Prignitz abgelehnt.