Die Postbank wird in Kürze keine Postschecks mehr einlösen und ein Großteil ihrer Filialen schließen.
Demnach haben Kunden, die bisher ihr Bürgergeld monatlich per Postscheck erhalten haben, nur noch die Möglichkeit, schnellstmöglich ein Konto bei einer Bank oder Sparkasse einzurichten und dem Jobcenter die neue Bankverbindung mitzuteilen.
Nach §31 Zahlungskontengesetz haben Sie das gute Recht, ein Basiskonto auf Guthabenbasis zu eröffnen, sodass Sie keine Bank oder Sparkasse abweisen darf. So haben Sie die Möglichkeit, an allen Vorgängen des Zahlungsverkehrs teilzunehmen.